Haftungsausschluss

Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden und Ponys ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, dass bei der Ausübung des Reitsports in Kauf genommen werden muss.

  1. Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Ponybar bzw. dessen Betreibern/Inhaber gemäß § 833 BGB wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzanspruche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenem, tierischem, willkürlichem Verhalten und der allgemeinen Tiergefahr). Falls im Umgang mit dem Pony oder beim Reiten Schaden entsteht, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Ponybar oder dessen Gehilfen geltend gemacht werden. Die Haftung bei Personenschaden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  2. Der Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen konnten.
  3. Jeder Teilnehmer am Reitsport versichert, Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.
  4. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Erziehungsberechtigte ist für die entsprechende Ausrüstung und Ausstattung des Kindes verantwortlich.
  5. Die Regeln zur Unfallverhütung und dem sicheren Umgang mit Pferden werden allen Teilnehmern von den Betreibern der Ponybar zu Beginn erklärt. Sie müssen von allen Reitschülern gehört und akzeptiert werden.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten, oder diese Vereinbarung ausfüllungsbedürftige Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.